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Die Beantwortung der Frage : Chemisch Nickel Oberflächen und Lebensmittelunbedenklichkeit - Kontakt mit Lebensmittel - |
Wie viele andere Metalle und Legierungen werden Chemisch-Nickel-Überzüge zur Oberflächenveredelung im Bereich der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Allgemein
rechtsverbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die Verwendung im
Geltungsbereich des Deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts
gibt es nicht. Als Kriterium für
den erlaubten Einsatz von Chemisch-Nickel-Überzügen gelten die Trink-
und Tafelwasserverordnung, die jeweils eine Grenzkonzentration von 0,05
mg/l vorschreiben. Chemisch- Nickel-Überzüge können überall dort
empfohlen werden, wo unter Beachtung der Art und Konzentration des
Lebensmittels, der Temperatur und der Verweilzeit des Lebensmittels an der
Chemisch-Nickel-Oberfläche diese Nickelmenge im Lebensmittel nicht überschritten
wird. Die Löslichkeit
der Chemisch-Nickel-Überzüge ist daher von Fall zu Fall unter Beachtung
der Anforderungsparameter zu prüfen. Eine generelle
Lebensmittelunbedenklichkeit wird es nicht geben können. Der Gebrauch von
Chemisch-Nickel-Überzügen im Bereich der Lebensmittelindustrie ist daher
der Sorgfaltspflicht desjenigen überlassen, der einschlägige Erzeugnisse
gewerbsmäßig in den Verkehr bringen will. Bedingt durch die
relativ hohe chemische Beständigkeit der Chemisch- Nickel-Überzüge können
diese jedoch vielfach im Bereich der Lebensmittelindustrie eingesetzt
werden. Dieses Statement (Stand: 01.02.1989) wurde vom Arbeitskreis „Chemische Metallabscheidung“ der Deutschen Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e.V. ausgearbeitet. |
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